01 - Vermieter
Name des Unternehmens: Hasmarine Yachting Co. Ltd.
VD./ VN. Fethiye - 458 063 32 86
Adresse: Tuzla Mah.Sadi Pekin Cad.28/1 Fethiye - Muğla
Telefon: 0850 305 50 88 - 0555 719 03 30
E-Mail info@hasyatkiralama.com
02 - Leasingnehmer
Name - Nachname
TC. / Reisepass-Nr. :
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
03 - Yacht Details
Bootsname :
Bootslänge :
Bootsbreite :
Anzahl der Kabinen :
Flagge :
Kategorie :
Hafen:
04 - Details zur Tour
Eingangsdatum - Uhrzeit :
Beenden Datum - Uhrzeit :
Anzahl der Tage :
Start Hafen :
Endanschluss :
Route:
Max. Anzahl von Personen :
05 - Zahlungsinformationen
Gebühr für Bootsverleih :
Bereitstellungsentgelt :
Extras :
Sonstige Zahlungen :
Gesamtbetrag :
Höhe der Anzahlung :
Datum der Anzahlung :
Verbleibend :
Der restliche Bargeldbetrag wird vor dem Betreten des Bootes an eine von Has Yachting autorisierte Person überwiesen.
IM PREIS ENTHALTENE UND NICHT ENTHALTENE LEISTUNGEN
Eingeschlossene Leistungen: Nutzungsrecht der gemieteten Yacht für den angegebenen Zeitraum, Versicherung, Crew + Service, Treibstoff innerhalb der Route, Kosten für türkische Häfen (ausgenommen alle privaten Marinas), Nutzung der Klimaanlage am Tag, Brauchwasser und Schlauch, Handtücher und Textilprodukte auf dem Boot (Bettwäsche), Bootsausrüstung, täglicher Service und Reinigung, Transitlog
Nicht eingeschlossene Leistungen: Verbrauchte Lebensmittel, Getränke und Reinigungsmittel, Flughafentransfers (Hin- und Rückfahrt), Einreise- und Ausreisegebühren zu den griechischen Inseln und Inselkosten (falls zutreffend), Eintrittsgelder für Landausflüge und archäologische Stätten, Wassersport und Treibstoff, Anlegekosten im Hafen außerhalb des Programms.
MIETBEDINGUNGEN
07 - Persönliche Daten, die bei einer Reservierung verwendet werden, werden nicht an andere Institutionen, Personen und Organisationen weitergegeben, mit Ausnahme der Hafenbehörden und Agenturen, die Hafenaktivitäten durchführen.
08 - Der VERMIETER erklärt sich damit einverstanden, dem MÄNNER die Yacht mit den oben genannten Angaben, voll ausgestattet, in funktionstüchtigem Zustand und mit voller Besatzung für die oben genannten Zeiträume zu vermieten.
09 - a. DER MÄNNER verpflichtet sich, die maximale Tragfähigkeit des Bootes nicht zu überschreiten. Andernfalls fällt das gesamte Boot aus dem Versicherungsschutz heraus und der MÄNNER ist für alle Probleme verantwortlich, die entstehen können.
b. Der Bootseigentümer sorgt für die Sicherheit der Kinder auf dem Boot, überschreitet aber nicht die in Artikel 18 beschriebenen Verantwortlichkeiten.
c. Das Segeln mit dem Boot eignet sich für körperlich Behinderte oder Personen, die medizinische Unterstützung erhalten. Mit dieser Vereinbarung akzeptiert der MÄNNER, dass der Gesundheitszustand aller Teilnehmer für das Segeln mit dem Boot geeignet ist und dass bei Bedarf Impfungen und Kontrollen durchgeführt werden.
10 - Das Boot wird dem MÄNNER mit der vom Bootseigentümer vorgesehenen Anzahl von Besatzungsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verpflichten sich der Kapitän und die Besatzung, die versichert sind, über alle Personalrechte verfügen und für die vom Boot geforderten Reinigungs-, Service- und Kochdienste verantwortlich sind, nach den Gesetzen der Hoheitsgewässer zu handeln, in denen sie sich befinden,
11 - DER VERMIETER ist für die Übergabe des Bootes mit Versicherung verantwortlich. Der MÄNNER haftet nicht für Unfälle, Brände und Schäden, die bei Anmietungen mit Besatzung auftreten. Im Falle von Unfallverletzungen oder Todesfällen bei Aktivitäten wie z.B. Wassersport, ist der MÄNNER verantwortlich und seine Versicherung haftet.
12 -a Der Bootseigner ist für die Probleme verantwortlich, die sich aus der Nichtübergabe des Bootes zum im Vertrag festgelegten Datum und zur festgelegten Uhrzeit ergeben. Der VERMIETER verlängert die anteilige Reisezeit um einen gemeinsam mit dem MÄNNER festgelegten Zeitraum für jeden Tag oder jede Stunde, die das Boot aufgehalten wird. Darüber hinaus sind der MÄNNER und seine Gäste für die durch die Verspätung entstandenen Schäden verantwortlich.
b. Wenn der Bootseigentümer das Boot nicht zu dem im Vertrag angegebenen Datum und der angegebenen Zeit liefert, ohne dass höhere Gewalt vorliegt (technische Störung, Wetterbedingungen usw.), hat der MÄNNER das Recht, den Vertrag zu verlängern. Der MÄNNER hat das Recht, alle von ihm und seinen Gästen im Rahmen der Pauschalreise getätigten Ausgaben ohne Zinsen entsprechend den von ihm getätigten Ausgaben zu verlangen. Als Alternative zur Rückerstattung ist der Bootseigentümer verpflichtet, auf Wunsch des MÄCHTERS ein Boot von gleicher oder höherer Qualität zur Verfügung zu stellen.
c. Wenn der Bootseigentümer das Boot aus einem anderen Grund als höherer Gewalt nicht zu dem im Vertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt zur Verfügung stellen kann, ist er für die Unterbringung, Verpflegung und Getränke des MÄNNERs und seiner Gäste in einem gleichwertigen Hotel verantwortlich.
13 - Der Kapitän hat das Recht, unter Berücksichtigung der See-, Wetter- und anderer gefährlicher Bedingungen für die Sicherheit des Schiffes und seiner Passagiere Änderungen an der aktuellen Route vorzunehmen.
14 - Wenn der MÄNNER die Reise vor dem vereinbarten Datum beenden möchte, kann er, außer bei höherer Gewalt, keine Rückerstattung der nicht genutzten Tage verlangen.
15- Stornobedingungen
- Bei einer Stornierung bis zu 90 Tagen vor dem Tourdatum werden 20% der Tourgebühr abgezogen.
- Bei Stornierungen, die 89-30 Tage vor dem Reisetermin erfolgen, werden 30% des Reisepreises abgezogen.
- Bei einer Stornierung bis 29 Tage vor dem Tourtermin wird die volle Tourgebühr fällig.
- Rückerstattung bei Stornierung der Reise;